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   BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03   

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https://dejure.org/2004,8443
BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03 (https://dejure.org/2004,8443)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2004 - IV B 3/03 (https://dejure.org/2004,8443)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - IV B 3/03 (https://dejure.org/2004,8443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 174 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 15 Abs. 2 S. 1
    Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze

  • datenbank.nwb.de

    Drei-Objekt-Grenze ist keine "Drei-Erwerber-Grenze"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen gewerblicher Einkünfte bei der Vermietung von Gebäuden; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels im Steuerrecht; Begriff der Nachhaltigkeit bei Grundstücksverkäufen; Drei-Objekt-Grenze bei Grundstücksverkäufen; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das zweite BMF-Schreiben (2004)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Allerdings findet sich in dieser Entscheidung der aus dem Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) übernommene Satz, dass die Drei-Objekt-Grenze nicht am Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) orientiert sei.

    Das ändert jedoch nichts daran, dass die Veräußerung von mehr als drei unbebauten Grundstücken auf einen gewerblichen Grundstückshandel hinweist (Senatsurteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 12/92, BFH/NV 1996, 608, m.w.N.).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Zudem stellt sie ohnehin keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit dar (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. a.E.).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Es kommt insoweit auf den Abschluss des obligatorischen Vertrags und nicht auf den Zeitpunkt der Realisierung des durch die Veräußerung erzielten Gewinns an (Senatsurteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Das FG ist auch nicht vom BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 61/97 (BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390) abgewichen.
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks ist regelmäßig dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Erwerber übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 77/96, BFHE 191, 339, BStBl II 2002, 227, Abschn. II Nr. 1 a).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Es bestand demnach aller Wahrscheinlichkeit nach noch kein aktivierungsfähiger Kaufpreisanspruch, der --wie im Senatsurteil vom 25. Januar 1996 IV R 114/94 (BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382) dargestellt-- durch eine Rückstellung hätte neutralisiert werden können.
  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Insbesondere weicht das Urteil des FG nicht von den BFH-Urteilen vom 17. Juni 1998 X R 68/95 (BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667) und vom 22. April 1998 X R 17/96 (BFH/NV 1998, 1467) ab.
  • BFH, 04.10.1990 - X R 148/88

    Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Damit sollte jedoch nur gesagt werden, dass --in Abgrenzung zum Urteil des X. Senats des BFH vom 4. Oktober 1990 X R 148/88 (BFHE 162, 304, BStBl II 1992, 211)-- auch ein Anteil an einer Grundstücksgesellschaft "Objekt" sein kann.
  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Insbesondere weicht das Urteil des FG nicht von den BFH-Urteilen vom 17. Juni 1998 X R 68/95 (BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667) und vom 22. April 1998 X R 17/96 (BFH/NV 1998, 1467) ab.
  • BFH, 24.01.1996 - X R 12/92

    Gewerblicher Grundstückshandel mit unbebauten Grundstücken

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
    Das ändert jedoch nichts daran, dass die Veräußerung von mehr als drei unbebauten Grundstücken auf einen gewerblichen Grundstückshandel hinweist (Senatsurteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 12/92, BFH/NV 1996, 608, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Nach dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. a.E. stellt die "Drei-Objekt-Grenze" keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit dar (ebenso BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455; vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291, sowie BFH-Beschluss vom 23. Januar 2004 IV B 3/03, BFH/NV 2004, 781, 782).
  • FG Düsseldorf, 26.02.2008 - 3 K 223/05

    Berücksichtigung des für den Verkauf einer Eigentumswohnung erzielten Kaufpreises

    Bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG hat der Beklagte zutreffend den Kaufpreis für die am 12.12.1998 verkaufte Eigentumswohnung C erfasst (entweder als Kaufpreisforderung oder als bereits beim Kläger zugeflossener Kaufpreis), da nach dem Kaufvertrag (Blätter 112, 120 Gerichtsakten) "Besitz und Nutzungen, öffentliche Lasten und Leistungsgefahr und Versicherungsverpflichtungen mit dem 30.12.1998" übergingen und damit der Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung realisiert war (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23.1.2004 IV B 3/03, BFH/NV 2004, 781).
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